Family,  Special Needs Child

Ersatzpflege bzw. Verhinderungspflege beantragen – Schritt für Schritt Anleitung

Vieler Behördenkram ist unglaublich kompliziert beziehungsweise einfach schwer zu verstehen. Zumindest geht es mir mit vielen Anträgen so. Gerade am Anfang, wenn der Pflegegrad neu ist, sorgt der Papierkram für viel Stress. Wenn man aber einmal verstanden hat, welche Unterstützung man für was bekommt, sind viele Dinge eine große Erleichterung. Für uns einer der wichtigsten und meist genutzten Pflegegrad Boni: die Verhinderungspflege oder auch Ersatzpflege genannt. Wir zeigen euch was das ist, wer Anspruch darauf hat und wie ihr die Ersatzpflege geltend macht.

Was ist Ersatzpflege beziehungsweise Verhinderungspflege?

“Ersatzpflege, auch Verhinderungspflege genannt, ist die Pflege durch eine andere als die normalerweise tätige Pflegeperson, wenn diese wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder anderen Gründen, verhindert ist. Ersatzpflege gibt es erst, wenn mind. 6 Monate gepflegt wurde. Pro Jahr erstattet die Pflegekasse maximal 1.612 €.”

Quelle: betanet

Kurz gesagt ist die Verhinderungspflege dafür da, dass die Pflegeperson hier und da mal eine Auszeit erhalten kann. Und damit während dieser Auszeit der Pflegebedürftige auch weiterhin gepflegt wird, kann die Pflegeperson sich einen Ersatzpfleger holen. Das Geld, das für den Ersatzpfleger bezahlt werden muss, kann sich die Pflegeperson dann wiederum von der Krankenkasse zurückholen.

Wer darf alles Ersatzpflegeperson sein?

Jeder 🙂 Und genau das ist das Schöne an der Verhinderungspflege. Sei es die Oma, die Nachbarin, der Freund, der Babysitter – egal welche Beziehung die Ersatzpflegeperson zum Pflegebedürftigen hat, man kann immer die Verhinderungspflege geltend machen. Ob verwandt oder nicht spielt keine Rolle. Es müssen auch keine Rechnungen vorgelegt werden, die beweisen, dass man die Ersatzpflegeperson bezahlt hat. Entsprechend wird auch nichts beim Finanzamt eingereicht. Zumindest ist dies bei der Techniker Krankenkasse der Fall.

In unserem Fall nutzen wir die Ersatzpflege für unsere Babysitterin, die einmal die Woche zu uns kommt. Da sie das ganze Jahr wöchentlich bei uns vorbeischaut, beantragen wir die Zahlung der Ersatzpflege auch immer erst Ende des Jahres. Wir könnten dies auch monatlich beziehungsweise sogar nach jedem einzelnen Besuch machen. Das ist uns aber zu viel bürokratischer Aufwand. Uns reicht es einmal im Jahr. Dann bekommen wir die Summe vor Jahresende direkt aufs Konto überwiesen.

Was muss erfüllt sein, um Verhinderungspflege zu beanspruchen?

  • Mindestens Pflegegrad 2
  • Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen bereits mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben
  • Pflegeperson muss weniger als 8 Stunden pro Tag abwesend gewesen sein

Wir beantragen die Auszahlung der Verhinderungspflege immer zum Ende des Jahres. Das heißt wir gehen innerhalb des Jahres immer in Vorkasse und holen uns dann das Geld von unserer Krankenkasse über den Antrag zur Ersatzpflege wieder.

Wie viel Geld bekomme ich für die Ersatzpflege / Verhinderungspflege?

Pro Jahr können maximal 1.612€ Ersatzpflege in Anspruch genommen werden. Dabei muss die Pflegeperson weniger als 8 Stunden pro Tag verhindert gewesen sein. Sprich es ist problemlos für den Babysitter, die Oma, die Freundin oder den Nachbarn nutzbar. Gebt ihr an, dass ihr einen Teil des Anspruchs auf Kurzzeitpflege für die Ersatzpflege nutzen möchtet, stehen euch zusätzlich 806€ pro Jahr zur Verfügung. Insgesamt habt ihr also pro Jahr Anspruch auf 2.418€ Ersatzpflege beziehungsweise Verhinderungspflege (Stand November 2021).

Wie kann ich Ersatzpflege beziehungsweise Verhinderungspflege beantragen?

Die Ersatzpflege beantragt ihr über eure Krankenkasse. Hier geht’s zu den Anträgen der Verhinderungspflege für einige der bekannten Krankenkassen:

Beim Ausfüllen des Antrags für Verhinderungspflege sind nun folgende Punkte beziehungsweise Kreuze besonders wichtig:

  • Grund der Abwesenheit ➔ sonstige Gründe ✅
  • Angabe Zeitraum ➔ “Reicht Anspruch auf Ersatzpflege nicht aus, soll ein Teil des Anspruchs auf Kurzzeitpflege in Ersatzpflege umgewandelt werden, soweit es möglich ist.” [TK] ✅ 
  • Angabe zur Ersatzpflege ➔ durch Privatperson ✅ 
Beim Antrag der Barmer Krankenkasse könnt ihr direkt das ganze Kalenderjahr als Zeitraum angeben.

Habt ihr den Antrag auf Verhinderungspflege fertig ausgefüllt, schickt ihn zu eurer Krankenkasse. Nach einigen Tagen erhaltet ihr dann, zumindest ist das bei der TK so, ein weiteres Formular. Bei der Techniker Krankenkasse ist das die “Bestätigung der Aufwendungen“. In diesem Formular müsst ihr nun den Zeitraum angeben, in dem eure Ersatzpflegeperson für euch im Einsatz war. Ich wähle hier das gesamte Jahr aus. Beziehungsweise gebe ich immer den 01.01. bis 30.11. an, da ich den Antrag Anfang Dezember wegschicke. Beim Punkt “Kosten für die Ersatzpflege” trage ich 2.418€ ein. Auf der Rückseite gebe ich dann noch meine Kontoverbindung an und lasse am Ende das Formular von unserer Babysitterin unterschreiben. Einmal weggeschickt, erhalte ich innerhalb weniger Tage den im Formular genannten Betrag auf mein Konto überwiesen ♥ 

2 Comments

  • Christian

    Danke für den tollen Beitrag. Der hat mir schon viel geholfen.

    Ich weiß, dass ich bei der TK keinen Nachweis für die gefahrenen Kilometer leisten muss, wie ist es bei dem Nachweis des Verdienstausfalls? Ist es immer noch der Fall, dass man diesen nicht nachweisen muss?

    Würde mich über eine kurze Rückmeldung sehr freuen.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *